Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2004
HG 2004§ 9 Industrieansiedlungsverträge
Soweit die veranschlagten Ausgaben bei voller Ausschöpfung der
Deckungsfähigkeit und die Verpflichtungsermächtigungen nicht
ausreichen, Industrieansiedlungsverträge mit finanziellen Verpflichtungen
für das Land abzuschließen, ist das Ministerium für Wirtschaft
ermächtigt, über Industrieansiedlungsverträge zu verhandeln und
- bei Zustimmung des Ministeriums der Finanzen und nach Einwilligung des
Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Benehmen mit dem Ausschuss
für Wirtschaft des Landtages - zusätzliche Verpflichtungen zulasten
des Landes einzugehen.